Gründungszuschuss und Einstiegsgeld

Gründungszuschuss und Einstiegsgeld

Die Gründung einer Selbstständigkeit bei bestehender Arbeitslosigkeit kann finanziell gefördert werden. Für Empfänger von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) der Arbeitsagentur gibt es den Gründungszuschuss, für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) vom Jobcenter gibt es das Einstiegsgeld. Beide Leistungen sind Ermessensleistungen, d.h. es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Umso wichtiger ist es, sich gut auf die…