Zum Jahresbeginn hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA die Förderung von Unternehmensberatungen neu aufgelegt und den Umfang deutlich erweitert: Jährlich können pro Unternehmen zwei Beratungen mit einem Honorar von bis zu jeweils 3.500 € gefördert werden. Die Förderung beträgt 80% für die neuen Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig) sowie die Regionen Trier und Lüneburg und 50% für die alten Bundesländer (ohne die Regionen Trier und Lüneburg) sowie Berlin und Region Leipzig.
Förderfähig sind konzeptionell und individuell durchgeführte Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Beispiele zu den Themen und Inhalten aus meiner Arbeit sind hier näher illustriert. Der Umfang der Beratung darf maximal 40 Stunden betragen. Die Förderung muss vor Beratungsbeginn beantragt werden und das Beratungshonorar wird zunächst vom Unternehmen bezahlt. Der Förderanteil wird nach Beratungsende erstattet, nachdem alle einzureichenden Unterlagen, u.a. ein detaillierter Beratungsbericht, geprüft wurden.
Mit der BAFA-Förderung haben meine Klient*innen seit vielen Jahren gute Erfahrungen gemacht. Alle beantragten Förderungen wurden bewilligt und ausbezahlt. Das neue Förderprogramm kann auch von Unternehmer*innen beantragt werden, die bereits früher eine Förderung vom BAFA erhalten haben. Alle Informationen zur aktuellen BAFA-Förderung sind hier detailliert beschrieben. Bei der Antragstellung und Abwicklung bin ich gerne behilflich.