Das Budget für das Gründercoaching Deutschland aus KfW-Mitteln für das zu Ende gehende Jahr 2015 ist ausgeschöpft. Es werden keine Zusagen mehr erteilt und neue Anträge im Gründercoaching Deutschland werden abgelehnt. Die Beratungsförderprodukte Gründercoaching Deutschland, Turn Around Beratung und Runder Tisch werden ab 2016 in ein neues Förderkonzept für Beratungsleistungen beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) integriert. Die neue Richtlinie ist derzeit in Vorbereitung.
Eckpunkte der Gründungs- und Mittelstandsberatung ab 2016:
Zusammenführung der bisherigen Programme Gründercoaching Deutschland (GCD), Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung (BAFA), Runder Tisch (RT) und Turn-Around-Beratung (TAB) zu einem einheitlichen Beratungsförderungsprogramm des Bundes.
Die spezifischen Förderkonditionen für Unternehmen in verschiedenen Phasen sind:
1. Neu gegründete Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung (bisher: Gründercoaching Deutschland):
Maximale Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro
Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent
2. Bestehende Unternehmen (mindestens zwei Jahre tätig, bisher: KMU-Beratung):
Maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent
3. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (bisher: Turn-Around-Beratung und Runder Tisch):
Maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
Fördersatz: 90 Prozent bundesweit
Die praktische Durchführung erfolgt durch
- ein Online-Antragsverfahren
- die Einbindung von Leitstellen in allen Förderbereichen zur Unterstützung der Programmdurchführung und Antragsbearbeitung
- Regionalpartner als örtliche Anlaufstellen in Zusammenarbeit mit den Leitstellen
- und ein schlankes Verwaltungsverfahren in zwei Stufen.
Nach der Antragstellung erhält das Unternehmen umgehend eine Mitteilung, dass die formalen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und mit der Beratung begonnen werden kann.
Zuwendungsbescheid (Bewilligung) und Auszahlung des Zuschusses erfolgen durch das BAFA nach Abschluss der Beratung und Prüfung des Beratungsberichts.
Die Sicherung der Beratungsqualität erfolgt durch in den Richtlinien festgelegte formale Anforderungen an die Berater und Prüfung der Beratungsberichte.
Die ausführliche Beschreibung der Eckpunkte zur künftigen Beratungsförderung finden Sie hier.